Impressum & Datenschutzerklärung

FixDrive GmbH
Bergland Center 3
3254 Bergland
Österreich

E-Mail: service@fixdrive.at

Webseite: http://www.fixdrive.at


UID: ATU75743359

Firmenbuchnummer: FN 535 999i

Bank-Verbindungen: Raiffeisenbank Mittleres Mostviertel

IBAN: AT06 3293 9000 0850 4508

BIC: RLNWATWW939


Firmenbuchgericht: Landesgericht St. Pölten

Mitgliedschaft der österreichischen Wirtschaftskammer: ja

Berufsrecht: Gewerbeordnung/Wirtschaftskammer


Allgemeine Geschäftbedingungen der FixDrive GmbH

1. Geltung, allgemeine Grundlagen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit den unter dem Geschäftsmodell „FIXdrive“ abgeschlossenen Verträgen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen- insbesondere bei mündlichen, telefonischen, elektronischen oder fernschriftlichen Angeboten, Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese durch einen Zeichnungsberechtigten der FixDrive GmbH schriftlich bestätigt wurden. Für die Wirksamkeit dieser AGB genügt im Übrigen auch der Verweis auf sie und ihre Bekanntmachung auf Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder sonstigen Firmenpapieren. Einkaufs- oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für uns unverbindlich sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich durch einen Zeichnungsberechtigten der FixDrive GmbH anerkannt werden.

1.2. Für die Online-Nutzung des FIXdrive-Systems sind die Bestimmungen des Lizenzvertrages (insbes. Rechteeinräumung, Gewährleistung, Haftung) maßgeblich. Sie gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Fall von Widersprüchen vor und werden durch diese ergänzt.

2. Angebote, Vertragsabschluss

2.1 Angebote der FixDrive GmbH sind freibleibend und unteilbar.

2.2 Die Annahme von Aufträgen sowie mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen mit dem Käufer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Korrespondenz in Emailform ist grundsätzlich zulässig, solange sich nicht eine der Vertragsparteien ausdrücklich dagegen ausspricht.

2.3 Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Änderungen hinsichtlich der Ausführung für von der FixDrive GmbH zu erbringende Leistungen im Rahmen des Vertrages behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich gefährdet wird.

2.4 Zusicherungen von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der FixDrive GmbH.

2.5 Softwareänderungen bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand selbst nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

2.6 Bei Beistellung von Komponenten durch den Vertragspartner der FixDrive GmbH (Software, Hardware, Ersatzteile usw.) garantiert die FixDrive GmbH für keine Kompatibilität. Im Falle der Hardwarebeistellung (PC, Server, Hardwarekomponenten usw.) müssen die Geräte funktionsfähig/lauffähig inkl. Betriebssystem und Schnittstellenkarten vorhanden sein. Hinsichtlich beigestellter Produkte übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für Eigentumsrechte, Lizenzen oder sonstige Schutzrechte. Die FixDrive GmbH ist nicht verpflichtet, Nachforschungen in welche Richtung immer anzustellen. Besteht der Verdacht der Verletzung von Rechten, kann die FixDrive GmbH die Kosten der Überprüfung in Rechnung stellen, sollte sich herausstellen, dass Schutzrechte verletzt wurden.

2.7. Der FixDrive GmbH ist es ausdrücklich erlaubt, Sie als Referenzkunden anzugeben und Ihr Firmenlogo für Werbezwecke (Prospekte, Fachveranstaltungen, Homepage usw.) zu benutzen.

3. Testzugang

3.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, das FIXdrive-System für die Dauer von 30 Tagen kostenlos zu testen. Zu diesem Zweck anerkennt der Kunde im Rahmen der Registrierung über die Website unter http://www.FIXdrive.at ausdrücklich die damit zusammenhängenden Rechte der FixDrive GmbH, insbes. deren Marken- und Urheber- sowie sonstige Kennzeichenrechte.

3.2. Die FixDrive GmbH räumt dem Kunden in diesem Fall, vorbehaltlich 3.1., für die Dauer von 30 Tagen das nicht-ausschließliche Recht ein, die auf der Online-Plattform unter der Domain http://www.FIXdrive.at befindliche und über diese zugängliche Software des FIXdrive-Systems für den bestimmungsgemäßen und gewöhnlichen Gebrauch des Systems zu nutzen. Die Nutzungsberechtigung nach dieser Bestimmung erlischt mit Ablauf der 30 Tage ab Freischaltung.

3.3. Von dieser Nutzungsberechtigung sind keine Markenrechte umfasst. Der Kunde ist nicht berechtigt, die der Plattform zugrunde liegende Software in einer sonstigen Art und Weise zu vervielfältigen, bearbeiten, zu dekompilieren oder in sonst irgendeiner Art und Weise zu modifizieren. Darüber hinaus ist dem Kunden der Zugriff und das Kopieren, Extrahieren sowie eine sonstige (strukturierte) Abfrage von diesen Daten untersagt, soweit dies nicht im Rahmen des gewöhnlichen bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Softwareprogrammes über die Online-Plattform erfolgt.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, exklusive der Beistellung der erforderlichen Hilfskräfte, Hilfsmittel, Lieferung, Einbau/Montage/Installation der Komponenten/Software, Einschulung, Wartungsverträge für Hard- und Software und nur für den im Vertrag angegebenen Verwendungsort. Die Preise sind Nettopreise in EURO. Die Umsatzsteuer ist in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich zu zahlen. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise für den angegebenen Verwendungsort. Bei Teillieferungen und/oder Teilleistungen wird jede Einzellieferung bzw. Einzelleistung gesondert berechnet. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum bzw. Leistungsdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zurzeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise. Sollte der Kunde eine Änderung an seiner Hardware vornehmen, die eine neuerliche Installation der Software notwendig macht, so sind dadurch auflaufende Kosten zur Gänze vom Kunden zu tragen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass in Form eines virtuellen Speicherplatzes Daten im Hintergrund gespeichert werden und diese auf eine neue Hardware übertragen werden können.

4.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Im Übrigen gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Kommt der Besteller mit Zahlungen – bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit einer Rate – in Verzug, so werden die noch ausstehenden Teilzahlungen sofort fällig. Die FixDrive GmbH kann – unbeschadet ihrer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Gerät der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlicher Höhe (bei Unternehmen 9,2 % über dem Basiszinssatz) zu verrechnen.

4.3 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

4.4 Bei grundlosem Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden sind wir berechtigt, 1/3 des Auftragswertes als Stornogebühr und darüber hinaus Kostenersatz für die tatsächlich bereits angefallenen Aufwendungen zu verlangen.

5. Lieferzeit, Haftungsbeschränkung

5.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, beträgt die von unseren Kunden als Vorbedingung für die Geltendmachung weiterer Rechte zu setzende Nachfrist acht Wochen ab Eingang der Nachfristsetzung bei uns.

5.2 Schadenersatz kann nur verlangt werden, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Bei Personenschäden haftet die FixDrive GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit.

5.3 Die Haftung für die Datensicherung, Datenverlust, Datenbeschädigung, Schutzmaßnahmen gegen Malware und Datenschutz beim Kunden trifft ausschließlich den Kunden selbst. Die Haftung gegenüber Unternehmern ist für höhere Gewalt, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Der Ersatz von Schäden ausgenommen Personenschäden ist für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten für Unternehmer mit der Hälfte des Auftragswertes beschränkt. Die FixDrive GmbH trifft keine Haftung dafür, dass die mit dem Kunden vereinbarten Entgelte einbringlich sind, aufgrund der Laufzeit durch Vorwegleistungen dem Kunden keine Schäden entstehen und Zahlungen mit den vorgenommenen Leistungen auch korrelieren.

6. Gewährleistung (nur für Lieferungen)

6.1 Ist der Kunde Unternehmer, hat dieser Leistungen der FixDrive GmbH nach Übergabe auf etwaige Mängel hin zu überprüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen binnen angemessener Frist der FixDrive GmbH anzuzeigen. Unterlässt ein Unternehmer die Anzeige, gilt die Leistung von der FixDrive GmbH als mangelfrei übernommen. Ein Unternehmer ist nicht berechtigt, bei Vorliegen bloß geringfügiger Mängel die Übernahme der Leistung oder Lieferung zu verweigern, Wird eine Übernahme durch einen Unternehmer ohne wichtigen Grund wiederholt verweigert, gilt die Übernahme als erfolgt und gilt die Leistung ab diesem Zeitpunkt als mangelfrei erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Das Vorhandensein des Mangels ist vom Unternehmer nachzuweisen. Die Gewährleistung beginnt mit der Übernahme der Lieferung bzw. Leistung. Im Falle eines gewährleistungspflichtigen Mangels erfolgt die Mängelbehebung nach ausschließlicher Wahl der FixDrive GmbH durch Nachbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung. Arbeits- und Wegzeit fallen nicht unter die Gewährleistung. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der uns gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehenden Gewährleistungsansprüche. Die FixDrive GmbH übernimmt keine Haftung oder Gewähr für von ihr erbrachten Leistungen oder Lieferungen, wenn diese durch den Kunden oder durch den Kunden zurechenbare Dritte nachträglich verändert wurden oder Störungen bzw. Schäden aufgetreten sind, die auf Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen- bzw. Maßnahmen, mangelnde Stromversorgung, unsachgemäße Verkabelung etc. zurückzuführen sind. Wird der Kunde wegen eines an einer Leistung der FixDrive GmbH aufgetretenen Mangels in Anspruch genommen, so hat der Kunde diese Inanspruchnahme unverzüglich der FixDrive GmbH zu melden, widrigenfalls sein Rückgriffsanspruch entfällt.

6.2. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

6.3 Die FixDrive GmbH übernimmt keine Gewähr für die Preisangemessenheit der kalkulierten Preise. Jeder Unternehmer ist selbst verantwortlich dafür, dass aufgrund seiner betrieblichen Kosten die vorgelegte Durchschnittskalkulation an den tatsächlichen Bedarf seines Unternehmens angepasst wird. Im Falle eines zu niedrigen Kostensatzes für Arbeit und Material aus dem Servicevertrag können keine Ansprüche gegen die FixDrive GmbH geltend gemacht werden. Die FixDrive GmbH ist bestrebt, im Falle von Preisänderungen entsprechende Updates zur Verfügung zu stellen, damit die Kundenpreise möglichst rasch angepasst werden können. Im Falle von Preisänderungen ist zumindest eine Vorlaufzeit von vier Wochen zu gewähren, um die entsprechenden Softwareanpassungen vornehmen zu können.

7. Informationspflichten / Datennutzung

7.1 Der Kunde ist verpflichtet allfällige Änderungen des Wortlauts seines Unternehmens, der Firmenbuch-nummer, der Umgründung oder Änderungen in der betrieblichen Organisation, die im Außenverhältnis für die Verwendung der gegenständlichen Software maßgeblich sind, unverzüglich der FixDrive GmbH zu melden, damit entsprechende Anpassungen vorgenommen werden können. Die FixDrive GmbH ist entsprechend des Aufwandes berechtigt, diese Anpassungen in Rechnung zu stellen.

7.2 Der Vertragspartner hat der FixDrive GmbH sämtliche für die Anwendung bzw. Verwendung des Geschäftsmodells „FIXdrive“ erforderlichen Daten und Informationen, insbesondere Daten und Informationen hinsichtlich der vom Vertragspartner mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge, rechtzeitig bereitzustellen. Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich der Verwendung, Verarbeitung und Sicherung der von ihm im Zusammenhang mit den unter dem Geschäftsmodell „FIXdrive“ abgeschlossenen Verträgen zur Verfügung gestellten Daten und Informationen durch die FixDrive GmbH zu. Der Vertragspartner stellt sicher, dass sein Kunde bei Vertragsabschluss nachweislich mit der Weitergabe, Sicherung, Verarbeitung und Verwendung der Daten an bzw. durch die FixDrive GmbH einverstanden ist. Die Erfassung und Aufbereitung von Kundendaten obliegt dem Kunden. Dieser hat für den Fall, dass diese Daten softwaremäßig von der FixDrive GmbH aufbereitet werden müssen, kostenlos zur Verfügung zu stellen, wobei diese Daten von der FixDrive GmbH geheim zu halten sind und eine genaue Trennung nach einzelnen Kunden vorgenommen werden muss.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur Begleichung der Forderung, die uns aus unserer Lieferung bzw. Leistung gegen den Kunden zusteht, bleiben die von uns gelieferten Sachen unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.

8.2 Die FixDrive GmbH ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen gänzlich oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn Tatsachen bekannt werden, die zur Ablehnung des Zustandekommens eines Vertragsverhältnisses mit dem Kunden berechtigen, der Kunde gegenüber der FixDrive GmbH mit Zahlungsverpflichtungen nach erfolgloser Mahnung unter Androhung einer Sperre unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen im Verzug ist, hinsichtlich des Kunden ein außergerichtlicher Sanierungsversuch unternommen wurde, ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen wurde, die Bonität aus anderen Gründen nicht mehr gegeben ist und der Kunde unter Androhung einer Sperre und unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde. Der Kunde hat die für eine von ihm zu vertretende Sperre anfallenden Kosten sowie die Kosten der Wiedereinschaltung zu tragen. Eine vom Kunden zu vertretende Sperre entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Entgelts. Sollten die Gründe für die Durchführung einer Sperre wegfallen, wird die FixDrive GmbH die Sperre aufheben.

9. Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrecht

Ein Unternehmer ist nicht berechtigt gegen Forderungen von der FixDrive GmbH aufzurechnen und steht einem Unternehmer die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht zu.

10. Störungsbehebung, Wartungs- und Reparaturleistungen

Der Kunde ist verpflichtet, Störungen, Mängel oder Schäden unverzüglich der FixDrive GmbH anzuzeigen, widrigenfalls allenfalls bestehende Ansprüche gegen die FixDrive GmbH entfallen. Der Umfang der Mängelbehebung ist der dem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung bzw. dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen. Sind Störungen vom Kunden zu vertreten, haftet dieser der FixDrive GmbH für die von ihr erbrachten Leistungen und Aufwendungen.

11. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt – sofern nicht anders vereinbart – das Recht der Republik Österreich. Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist der Sitz der FixDrive GmbH. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der FixDrive GmbH.

11.2 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Käufer unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Gleichzeitig ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

11.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge mit Konsumenten, soweit sie dem Konsumentenschutzgesetz widersprechen.

12. Zusätzliche Bedingungen (nur für Installation/Schulungs-/Wartungs- und Reparaturarbeiten)

12.1 Die Arbeiten werden auf Basis der aufgewendeten Zeit (Arbeits-, Wegzeit) und der verwendeten Materialien/Reisespesen durchgeführt und verrechnet und nach Abschluss ist der Zeit- und Materialaufwand schriftlich auf den Arbeitsscheinen von einem Vertreter des Kunden zu bestätigen. Kleinste Verrechnungseinheit ist eine viertel Stunde, außerhalb der Betriebszeit werden Zuschläge (Überstundenzuschläge und Diäten) verrechnet. Die Geschäftszeiten sind auf der Homepage der Firma FixDrive zu finden. Außerhalb der Geschäftszeiten anfallende Zeiten werden mit 50%, ab 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr, Sonn- und Feiertage mit 100 % verrechnet. Die Verrechnung inklusive Zuschläge und Diäten erfolgt pro angefangener ¼ Stunde laut Arbeitsschein Die Gewährleistungsfrist beträgt 30 Tage, die Zahlungsfrist 8 Tage. Die Gewährleistung erlischt, wenn an den reparierten bzw. gewarteten Produktteilen ohne Zustimmung der FixDrive GmbH Arbeiten von Dritten durchgeführt werden.

12.2 Der Kunde hat die FixDrive GmbH auf seine Kosten bei der Herstellung, Erstinbetriebnahme, Wartungs- und Reparaturarbeiten zu unterstützen und der FixDrive GmbH sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Besteller die Abnahme nicht verweigern, wenn die FixDrive GmbH ihre Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt.

12.3 Der Besteller kann über die ihm in den vorstehenden Bestimmungen entstandenen Ansprüche hinaus keine Ersatzansprüche oder sonstigen Rechte wegen etwaiger Nachteile, die mit der Inbetriebnahme zusammenhängen, gegen die FixDrive GmbH geltend machen. Gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund er sich beruft. Dies insbesondere bezüglich etwaiger Folgeschäden jeder Art. Sollte die Wartung der Software durch eine Fernwartung grundsätzlich von der FixDrive GmbH ermöglicht werden, so hat der Kunde den Zugang für eine Fernwartung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus gehende Kosten für eine Wartung an Ort und Stelle hat der Kunde der FixDrive GmbH zu ersetzen.

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